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VGH Hessen, 06.09.2001 - 4 UE 155/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 6 § 1 Abs 1 MietRVerbG, § 1 WoZwEntfrV HE 1
Zweckentfremdungsverbot; Geltungsbereich; Umwidmung von Wohnraum - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum; Umwidmung zu gewerblichen Zwecken; Rechtsgültigkeit der Hessischen Zweckentfremdungsverordnung (Hess.ZweckentfremdungsVO); Schutzwürdiges berechtigtes Interesse an Umwidmung von Wohnraum zur gewerblichen Nutzung ; Gefährdung der ...
- Judicialis
MRVerbG Art. 6 § 1; ; Hess. ZweckentfremdungsVO § 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 20.12.1994 - X/2 E 3417/88
- VGH Hessen, 06.09.2001 - 4 UE 155/95
Papierfundstellen
- ESVGH 52, 65
- NVwZ 2003, 761 (Ls.)
- NZM 2003, 35
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 11.03.1983 - 8 C 102.81
Wohnraumversorgung - Angemessene Bedingungen - "Besonders gefährdet" - …
Auszug aus VGH Hessen, 06.09.2001 - 4 UE 155/95
Die Voraussetzungen für eine höchstrichterlich anerkannte Ausnahme (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.03.1983 - 8 C 102.81 - NJW 1983, 2893), nämlich dass in der Zwischenzeit das Zweckentfremdungsverbot in der betreffenden Gemeinde offensichtlich entbehrlich geworden wäre, liegen in Bezug auf die Stadt Frankfurt am Main nicht vor.Wesentlich ist vielmehr, ob eine Gemeinde durch sachliche Eigenarten gekennzeichnet wird, die geeignet sind, den Wohnungsmarkt für breitere Bevölkerungsschichten negativ zu beeinflussen und ihm so eine spezifische Labilität vermitteln (BVerwG, Urteil vom 11.03.1983 - NJW 1983, 2893 - unter Berufung auf BVerfG, Beschluss vom 02.12.1980, BVerfGE 55, 249, 258).
- BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74
Zweckentfremdung von Wohnraum
Auszug aus VGH Hessen, 06.09.2001 - 4 UE 155/95
Das Zweckentfremdungsverbot ist in Art. 6 § 1 Abs. 1 MRVerbG als sogenanntes repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt ausgestaltet (BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 1975 - 2 BvL 5/74 - BVerfGE 38, 348).Eine Ermessensentscheidung über die ohne ein beachtliches Ersatzraumangebot beantragte Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung hat die zuständige Behörde von Rechts wegen nur dann zu treffen, wenn an der Genehmigung entweder ein vorrangiges öffentliches Interesse oder ein schutzwürdiges berechtigtes Eigentümerinteresse besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 1975, a. a. O., S. 367 f.).
- BVerfG, 02.12.1980 - 1 BvR 436/78
Anstandszahlung - Verhältnismäßigkeit - Zweckentfremdung - Wohnraumschaffung
Auszug aus VGH Hessen, 06.09.2001 - 4 UE 155/95
Wesentlich ist vielmehr, ob eine Gemeinde durch sachliche Eigenarten gekennzeichnet wird, die geeignet sind, den Wohnungsmarkt für breitere Bevölkerungsschichten negativ zu beeinflussen und ihm so eine spezifische Labilität vermitteln (BVerwG, Urteil vom 11.03.1983 - NJW 1983, 2893 - unter Berufung auf BVerfG, Beschluss vom 02.12.1980, BVerfGE 55, 249, 258).
- VGH Hessen, 22.07.1977 - IV N 12/77
Auszug aus VGH Hessen, 06.09.2001 - 4 UE 155/95
Die Stadt Frankfurt am Main durfte in den Geltungsbereich der Zweckentfremdungsverordnung einbezogen werden (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 22.07.1977 - IV N 5/77 - und Urteil vom 22.07.1977 - IV N 12/77 - NJW 1978, 964). - BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83
Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener - …
Auszug aus VGH Hessen, 06.09.2001 - 4 UE 155/95
Eine etwaige nur formelle Baurechtswidrigkeit des Bewohnens entzieht die Räume nicht dem Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, wenn alle Voraussetzungen dieses Verbotes im Übrigen erfüllt sind (BVerwG, Urteil vom 29.11.1985 - 8 C 105/83 - NJW 1986, 1120). - BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83
Eigenbedarf I
Auszug aus VGH Hessen, 06.09.2001 - 4 UE 155/95
Die verfassungsrechtlich geforderte, am Gemeinwohl ausgerichtete Nutzung des privaten Eigentums an Wohnraum umfasst das Gebot der Rücksichtnahme auf die Belange dieser Wohnungssuchenden (BVerfG, Beschluss vom 8. Januar 1985 - 1 BvR 792, 501/83 - BVerfGE 68, 361, 368). - BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92
Mietrecht - Kündigung - Beiladung - Zweckentfremdung - Klagebefugnis - …
Auszug aus VGH Hessen, 06.09.2001 - 4 UE 155/95
Für den behaupteten Eintritt einer Gefährdung oder eines Verlustes der Existenz als Folge des Zweckentfremdungsverbotes muss, sollen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erfüllt sein, aufgrund einer umfassenden Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalls eine so überwiegende Wahrscheinlichkeit bestehen, dass ernstliche Zweifel an einem solchen Kausalverlauf auszuschließen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 29.92 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 18).